Hinweise & Regelungen
Liebe Schülerinnen und Schüler, die Schulen haben mit der neuen Änderung des Infektionsschutzgesetzes neue Regeln erhalten. Die entsprechenden Informationen finden Sie unter den Punkten "Informationen der Schulleitung" & " Informationen aus dem Kultusministerium" zum Nachlesen. Gaby Tinnemeier, OStD‘in |
Informationen der Schulleitung . . .
Was tun bei positivem Selbsttest oder PoC-Schnelltest? Hier finden Sie Informationen ... Neu!
Für alle Schüler*innen gelten weiterhin folgende Hygienemaßnahmen ...
Zum Ihrer und unserer Sicherheit sind Sie weiterhin verpflichtet, entweder:
- einen aktuellen negativen Laientest
- einen Nachweis über die vollständige Impfung oder
- einen Nachweis über ihre Genesung
vorzulegen. Bitte halten Sie Ihren Test oder Ihren Nachweis bereit.
Regelungen . . .
für unsere Schülerschaft
- die Maskenpflicht in der Schule – auch am Sitzplatz
- alle Schülerinnen und Schüler erhalten weiterhin die Möglichkeit, sich freiwillig selbst zu testen – auch wenn sie bereits geimpft sind
- Neu ist der Ansatz, „Testen statt Quarantäne“, was bedeutet, dass alle Klassenmitglieder sich im Falle eines positiven PCR-Testes an 5 aufeinanderfolgenden Tagen einem Selbsttest unterziehen müssen, was auch für Geimpfte verpflichtend ist
für unsere Kooperationspartner und Erziehungsberechtigte
- weiterhin das Erfordernis, sich in den Sekretariaten schriftlich anzumelden
- ab sofort dort einen GG+ Nachweis zur Prüfung vorzulegen
Weitere aktuelle Hinweise finden Sie unter ...
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Aus dem Kultusministerium . . . |
Informationen für ElternKultusminister Tonne Stand 31.03.2022 |
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Weitere allgemeine Informationen . . . | Darf ich zur Schule?
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Erreichbarkeit verschiedener Institutionen |
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