Der kurze Weg zum Studium
Sie interessieren sich für ...
- naturwissenschaftliche Zusammenhänge
- gesunde Ernährung und Nahrungsmittelproduktion in Theorie und Praxis
- die Möglichkeit an einer Fachhochschule oder Universität zu studieren
Einblick in die Fachoberschule Ernährung und Hauswirtschaft
Allgemeine Infos
Im berufsbezogenen, naturwissenschaftlichen Schwerpunkt der Fachoberschule Ernährung und Hauswirtschaft beschäftigen wir uns mit Lebensmitteln in Bezug auf Herstellungstechnologien, Qualitätssicherung und Nachhaltigkeit. Betriebs- und volkswirtschaftliche Hintergründe im Hinblick auf Lebensmittelvermarktung und fachbezogene EDV ergänzen dies. Außerdem stehen die ausgewogene Ernährung und der Stoffwechsel des Menschen im Vordergrund.
Wir befassen uns mit aktuellen Food-Trends, mit Betriebskonzepten der Lebens-mittelindustrie und Dienstleistung sowie aktuellen Gesundheitstrends. Abwechslungsreiche Projekte mit selbstständiger Arbeit runden die Klasse 12 ab.
Klasse 12
Bei der Klasse 12 handelt es sich um eine Vollzeitschulform mit 5 Unterrichtstagen pro Woche.
Aufnahmevoraussetzung |
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Sie benötigen für Ihre Bewerbung einen Sekundarabschluss I und eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung in dem gewählten Schwerpunkt. Ein weiterer Zugang ist die Versetzung aus der Klasse 11.
Unterricht:
Der Unterricht erfolgt an 5 Tagen mit 30 Wochenstunden.
Allgemeinbildender Bereich | 18 Wochenstunden / Schuljahr |
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Deutsch/Kommunikation |
Englisch/Kommunikation |
Mathematik |
Naturwissenschaften |
Politik |
Religion |
Sport |
Berufsbezogener Bereich | 12 Wochenstunden / Schuljahr |
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Ernährungsverhalten bewerten |
Stoffwechselvorgänge für die Ernährung des gesunden Menschen analysieren |
Verfahren der Lebensmittelproduktion beurteilen |
Berufsfeldtypische Unternehmen betriebs‐ und volkswirtschaftlich untersuchen |
Berufsfeldorientiert Projekte planen, durchführen und auswerten |
Förderung
Als Schülerin oder Schüler der Klasse 12 haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Förderung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BaFöG). In Klasse 11 besteht dieser Anspruch nur in besonderen Ausnahmefällen.
Nähere Auskünfte erteilen die BaFöG-Ämter oder
Sie informieren sich unter www.das-neue-bafoeg.de oder bei den Arbeitsämtern.