Schulelternrat

. . . immer mit dabei!

Unser Schulelternrat

Die Erziehungsberechtigten wirken in der Schule mit in Klassenelternschaften, dem Schulelternrat, im Schulvorstand sowie in Konferenzen und Ausschüssen. Die Mitwirkungsrechte der Erziehungsberechtigten werden auf Klassenebene durch die Klassenelternschaft (§ 89 NSchG) und auf Schulebene durch den Schulelternrat (§ 90 NSchG) wahrgenommen.

Die Gesamtstruktur der Elternvertretung finden Sie als Abbildung im Newsletter des Landeselternrates (LER) in der Ausgabe 07/2019.