Informationen

zu Versäumnissen und Nachweisen für Vollzeitschülerinnen & Vollzeitschüler

Von Vollzeitschülerinnen & Vollzeitschüler ...

ist eine schriftliche Entschuldigung innerhalb von drei Werktagen nach Krankheitsbeginn vorzulegen (bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern von den Erziehungsberechtigten).
Verspätet vorgelegte Entschuldigungen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.

Grundsätzlich ist die Schule bei Nichterscheinen einer Schülerin/ eines Schülers bis zum Beginn der ersten Unterrichtseinheit zu informieren (z.B. per E-Mail an verwaltung@BBSsoltau.de, per Fax, …).

  • Der unverzügliche Nachweis über das Nichtvertreten von Versäumnissen obliegt der Schülerin/dem Schüler bzw. der/dem Erziehungsberechtigten. Jedes Versäumen von Unterricht oder schulischen Veranstaltungen ist schriftlich zu entschuldigen, auch wenn es sich um einzelne Unterrichtsstunden oder Verspätungen handelt. Dieses kann in Form einer eigenhändig unterschriebenen Entschuldigung oder eines ärztlichen Attestes direkt oder per E-Mail über die der Schülerin/ dem Schüler zugeordneten schulischen E-Mail-Adresse erfolgen.
     
  • Bei Vorliegen eines begründeten Verdachts auf Missbrauch von Entschuldigungen kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden. Eine Attestauflage wird unter Angabe von Gründen durch die Schulleitung ausgesprochen und dokumentiert. Die Schülerinnen und Schüler haben sich selbstständig um das Nachholen verpasster Unterrichtsinhalte und Leistungsnachweise zu kümmern. Die Form des Leistungsnachweises wird durch die Lehrkraft bestimmt.
     
  • Fehlzeiten, die unentschuldigt bleiben, können zu zeugniswirksamen Einträgen im Arbeits- und Sozialverhalten führen bzw. Auswirkungen auf die Notengebung haben.
     
  • Bei einer Erkrankung während der Unterrichtszeit ist eine Abmeldung bei der Klassenlehrkraft oder ersatzweise bei der Lehrkraft, die in der nächsten Stunde unterrichtet, oder im Sekretariat erforderlich.
     
  • Die vorzeitige Entlassung wird im Klassenbuch vermerkt.
     
  • Schülerinnen oder Schüler, die verspätet zum Unterricht erscheinen, haben dafür zu sorgen, dass die unterrichtende Lehrkraft am Ende der Unterrichtsstunde ihre Anwesenheit im Klassenbuch vermerkt.